Gartenwasserzähler - Mitteilung über den Zählereinbau
Ein „Gartenwasserzähler“ muss bei der Gemeinde weder beantragt noch genehmigt werden.
Sie können fachmännisch einen entsprechenden Unterzähler installieren lassen. Das über die Gartenuhr entnommene Wasser wird bei den Abwassergebühren in Abzug gebracht.
Die Gemeinde ist über die Installation in Kenntnis zu setzen und wird diese durch den Wasserwart prüfen lassen.