Entwässerungsantrag
Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.
Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1 : 1.000
- Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 100, aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich sind
- Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind
- wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über
- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,
- die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,
- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,
- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne haben den bei dem Markt aufliegenden Planmustern zu entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und Planfertiger zu unterschreiben. Der Markt kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.
Weitere Hinweise:
- Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der gemeindlichen Entwässerungssatzung.
- Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.