Hund abmelden
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund abmelden. Nach der Online-Abmeldung und -Bearbeitung wird Ihnen ein Bescheid mit dem geänderten Steuerzeitraum zugestellt (per Post oder per Selbstabholung).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis zum Abmeldegrund (Hund verstorben, Hund an neuen Halter abgegeben, etc.)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Bitte beachten Sie, die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als 3 Monate, entfällt die Steuerpflicht. Die Verwaltung prüft, ob ein Erstattungsanspruch der Hundesteuer vorliegt.