Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Der anzubringende Zwischenzähler dient ausschließlich zur Verbrauchsmessung der Gartenbewässerung
1. Der/Die Grundstückseigentümer(in) bestätigt mit seiner/Ihrer Unterschrift, dass das über den Zwischenzähler entnommene Wasser nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet wird.
2. Der/Die Grundstückseigentümer(in) lässt sich auf seine/Ihre Kosten einen geeichten Sonderzähler (Zwischenzähler) installieren und diesen nach Ablauf der Eichfrist, sowie bei Defekt erneuern.
3. Der Wasserzähler ist frostsicher und fest in der jeweiligen Leitung im Gebäude an einem Platz einzubauen, der so beschaffen ist, dass dieser jederzeit frei zugänglich abgelesen und ausgewechselt werden kann. Mobile Zähler (Aufschraub- und Aufsteckzähler) am Außenwasserhahn sind nicht zugelassen.
4. Der Zähler wird durch den Markt Hahnbach plombiert. Plomben dürfen ausschließlich vom Markt Hahnbach entfernt werden. Bei entfernten oder beschädigten Plomben entfällt der Anspruch auf Absetzung der Abwassergebühren.
5. Die Nachweispflicht des abzusetzenden Verbrauchs liegt beim Grundstückseigentümer.
6. Die Montage hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Beachtung der Trinkwasserverordnung zu erfolgen.
7. Die Anbindung der Gartenwasserleitung an die Hausinstallation darf nur mittels Systemtrenners erfolgen.
8. Der erfolgte Einbau ist dem Markt Hahnbach schriftlich oder per Email mit einem Foto der Zählerinstallation anzuzeigen und eine Abnahme/Verplombung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Beantragung auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers ist kostenfrei.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich