Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Gemeinde Hettenshausen: Bitte beachten Sie hierzu die Plakatierungsverordnung Hettenshausen auf der Internetseite der Gemeinde Hettenshausen!
- Für die Gemeinde Ilmmünster: Bitte beachten Sie hierzu die Plakatierverordnung Ilmmünster auf der Internetseite der Gemeinde Ilmmünster!
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Gemeinde Hettenshausen: 15,00 € - Bitte überweisen Sie die Verwaltungsgebühr unmittelbar nach Antragstellung an die Gemeinde Hettenshausen auf folgendes Konto: IBAN DE88 7215 1650 0000 0049 11 . Der Antrag wird erst nach Eingang der Gebühren bearbeitet !!!
- Für die Gemeinde Ilmmünster: 15,00 € - Bitte überweisen Sie die Verwaltungsgebühr unmittelbar nach Antragstellung an die Gemeinde Ilmmünster auf folgendes Konto: IBAN DE20 7215 1650 0000 0007 03 . Der Antrag wird erst nach Eingang der Gebühren bearbeitet !!!
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich