Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen belaufen sich auf 45 €.
Weitere Hinweise:
- Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
- Die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks wird nach Ermessen der jeweiligen Gemeinde erteilt.
- Zudem gibt es Vorgaben, bis wann das Feuerwerk beendet sein muss:
- außerhalb der Sommerzeit (November - März) bis 22:00 Uhr
- in den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr
- restliche Sommerzeit (April - Oktober) bis 22:30 Uhr
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich