Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
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Befreiungsantrag
Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere:
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Es muss sich um einen Einzelfall handeln. Generelle Befreiungen sind nicht zulässig.
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Es soll eine besondere Härte im Einzelfall vermieden werden.
Es darf nicht die Gefahr einer Aushöhlung des Feiertagsschutzes bestehen.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für Befreiungen von den Verboten des Feiertagsgesetzes werden Gebühren zwischen 15 und 125 Euro erhoben.
Weitere Hinweise:
Die Verbote gelten nicht
- für den Betrieb der Post, der Bahn und sonstiger Unternehmen, die der Personenbeförderung dienen,
- für Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsmitteln, soweit sie zur Weiterfahrt erforderlich sind,
- für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher und landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit und Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstands erforderlich sind,
- für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihrer Angehörigen vorgenommen werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich