Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (sog. Verdienstausfallentschädigung)
Über dieses Formular beantragen Sie als Arbeitgeber die Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst eines Arbeitnehmers (Verdienstausfallentschädigung).
Anspruchsgrundlage ist Art. 9 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Art. 10 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG). Demnach können private Arbeitgeber die Erstattung folgender Beträge von der Gemeinde beantragen:
- das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers für die Zeit der Abwesenheit im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit,
- das Arbeitsentgelt, das einem Arbeitnehmer, auf Grund gesetzlicher Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weitergewährt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente für das Online-Verfahren benötigt.
- Daneben besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit der herkömmlichen Antragstellung.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum aktuellen Musterantragsformular, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben übersenden an: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Personalamt, Hauptstraße 24, 97846 Partenstein.
Hier der Link zum Formular: Musterantragsformular
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.
Für weitere Informationen empfehlen wir das offizielle "Merkblatt für Arbeitgeber".
Auch steht Ihnen unser Personalamt zu den Öffnungszeiten gerne für Fragen zur Verfügung (E-Mail: personalamt@vg-partenstein.de; telefonische Vermittlung: +49 9355 9721-0).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich