Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Die Hundesteuer wird pro Hund als Jahressteuer erhoben. Steuerpflichtig sind allgemein alle Hunde, die älter als vier Monate sind. Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen bei uns an,
- nachdem Sie ihn neu aufgenommen haben,
- nachdem er vier Monate alt geworden ist,
- nachdem Sie zusammen mit dem Hund zugezogen sind.
Folgende Hundesteuer wird jährlich erhoben:
Die Gemeinden Neuhütten, Partenstein und Wiesthal haben unterschiedliche Steuersätze festgesetzt (gültig ab 01.01.2025):
Neuhütten:
erster Hund 50,00 €
zweiter Hund 60,00 €
jeder weitere Hund 70,00 €
Kampfhund 1.000,00 €
Partenstein:
jeder Hund 40,00 €
Kampfhund 120,00 €
Wiesthal:
jeder Hund 60,00 €
Kampfhund 180,00 €
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde unter dem Register "Ortsrecht" mit der eindeutigen Bezeichnung "Hundehaltung".
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes. Sofern Sie bereits ein SEPA-Mandat zur Abbuchung einer anderen Steuer oder Abgabe erteilt haben, ist eine weiteres SEPA-Mandat nicht notwendig.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich