Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Neben diesem Onlineverfahren steht Ihnen hierzu selbstverständlich auch die herkömmliche Antragstellung zur Verfügung. Sie finden den Antrag zum ausfüllen und ausdrucken auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde sowie der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein u. a. in der Kategorie "Anträge und Formulare", er trägt die Bezeichnung "Verkehrsrechtliche Anordnung".
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen € 10,20 und € 102,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann per Überweisung.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen sind kreisangehörige Gemeinden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden und nehmen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis über ihre Verwaltungsbehörde (Verwaltungsgemeinschaft Partenstein) wahr.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich