Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2

Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.

Wir weisen darauf hin, dass private Feuerwerke anlässlich von z. Bsp. Geburtstagen oder Hochzeiten im gesamten Gebiet der VG Uehlfeld nicht gestattet sind. Erlaubnisse werden erteilt für Feuerwerke, die in einem öffentlichen Interesse stehen, wie z. Bsp. eine Kirchweih. Sofern Sie jedoch einen gewerblichen Pyrotechniker mit dem Abbrennen Ihres Feuerwerks beauftragen möchten, hat dieser hier dieses mit Angaben zum Anlass und Feuerwerk anzuzeigen und seine Erlaubnis nach dem Sprenggesetz nachzuweisen.  

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
  • Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.

Weitere Hinweise:

  • Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.