Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Darüber ist eine Niederschrift zu erstellen; dafür ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich. Sollte aus dringenden Gründen einer der Ehewilligen an dem Anmeldetermin verhindert sein, muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden.

Bei Eheschließungen mit sogenannten Auslandsbeteiligungen bitten wir Sie, unbedingt Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, um sich zu informieren und individuell beraten zu lassen, ebenso, wenn Sie beabsichtigen, eine Ehe im Ausland zu schließen.   

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate.
  • Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 6 Monate.
  • Wichtig: Sofern Sie in Bayern gemeldet sind, können Ihre Meldedaten über die Melderegister eingesehen und abgerufen werden. Dieser Abruf ist für Sie gebührenfrei. 
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
  • Wichtig: Sofern sich die Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) in Bayern ereignet haben und in einem Register beurkundet wurden, wird das Standesamt Ihre Daten bei den Register führenden Standesämtern anfordern, daher müssen Sie die Beantragung der Dokumente nicht veranlassen. Dieser Datenabruf ist für Sie gebührenfrei.

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).
  • Wichtig: Sofern sich die vorherigen Eheschließungen in Bayern ereignet haben und in einem Register beurkundet wurden, wird das Standesamt die Daten der vorherigen Eheschließung bei dem Register führenden Standesamt anfordern, daher müssen Sie die Beantragung der Dokumente nicht veranlassen. Dieser Datenabruf ist für Sie gebührenfrei.

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
  • rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).
  • Wichtig: Sofern eine Lebenspartnerschaft in einem bayerischen Register beurkundet wurde, können diese Daten vom Standesamt direkt bei dem Register führenden Standesamt angefordert werden; Sie müssen Sie die Beantragung dieses Dokuments nicht veranlassen. Dieser Datenabruf ist für Sie gebührenfrei.

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

• Für eine Eheanmeldung nach deutschem Recht ab € 55,00 (Bayr. Kostenverzeichnis) und weiter abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Die Zahlung kann nach Anmeldung der Eheschließung und abgeschlossener Prüfung der Ehefähigkeit per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

In folgenden Fällen wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.

Falls eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.