Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Wassermengen, die Sie zur Gartenbewässerung verwenden, können durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers bei der Abwasserberechnung ermäßigend geltend gemacht werden.
Die Genehmigung gilt für maximal 6 Jahre (Eichfrist des Zählers) und muss anschließend erneuert werden.
Mit der Antragsstellung sind folgende Daten mitzuteilen:
- Zählernummer
- Zählerfabrikat
- Eichjahr
- Einbaudatum
- Einbaustand
- Zählerstand des Hauptwasserzählers
- Name & Anschrift des Installateurs
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
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