Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Wassermengen, die Sie zur Gartenbewässerung verwenden, können durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers bei der Abwasserberechnung ermäßigend geltend gemacht werden.

Die Genehmigung gilt für maximal 6 Jahre (Eichfrist des Zählers) und muss anschließend erneuert werden.

Mit der Antragsstellung sind folgende Daten mitzuteilen:

  • Zählernummer
  • Zählerfabrikat
  • Eichjahr
  • Einbaudatum
  • Einbaustand
  • Zählerstand des Hauptwasserzählers
  • Name & Anschrift des Installateurs 
  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

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