Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Die Sondernutzungserlaubnis wird von der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld - auf Antrag - ausgestellt und gilt für die Gemeindegebiete der Mitgliedsgemeinden (Markt Dachsbach, Gemeinde Gerhardshofen und Markt Uehlfeld).
Im Rahmen der Antragstellung können Sie eine PDF-Datei vom Entwurf des Plakats hochladen.
Das Hochladen des Plakatentwurfs ist freiwillig/optional.
Für Veranstaltungen ist das Anbringen von bis zu 10 Werbetafeln bis max. DIN A1 zulässig.
Für diese Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr von 75,00 Euro erhoben (25,00 Euro je Mitgliedsgemeinde).
Die Gebührenfestsetzung erfolgt schriftlich, zusammen mit dem Genehmigungsbescheid.
AUSNAHME: Von im VG-Gebiet ansässigen Vereinen und Verbänden werden keine Gebühren erhoben.
Für Wahlen sollen maximal 20 Plakate/Plakatständer je Partei/Wählergruppe innerhalb unseres VG-Gebiets angebracht werden.
Für die Sondernutzungserlaubnis anlässlich von Wahlen werden keine Gebühren erhoben.