Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Für den Ausschank alkoholfreier Getränke und den Verkauf von Speisen ist keine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich. 

Beim Ausschank von Alkohol gelten allerdings die abgestuften Voraussetzungen des Gaststättengesetzes. (GastG).

Die Gestattung sollte so früh wie möglich beantragt werden, bei diesem Antrag kann auf den gewerblichen Unterrichtungsnachweis und auf die Vorlage von einem Führungszeugnis verzichtet werden. 

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 26,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.