Gehwegüberfahrt
Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.
Mit diesem Onlineformular kann ein Antrag zur Genehmigung (oder Beseitigung) einer Gehwegüberfahrt (auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt) gestellt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
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Lageplan/Skizze
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach den kommunalen Satzungen der Gemeinde Seukendorf und der Gemeinde Veitsbronn.
- Ebenso sind die Herstellungskosten für die Gehwegüberfahrt vom Anstragsteller zu tragen.
Weitere Hinweise:
Die durch die Baumaßnahmen entstehenden Kosten sind vollständig vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich