Parkplatzabsperrung
Mit diesem Online-Antrag kann ein vorübergehendes Haltverbot beantragen werden – z.B. in Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- bemaßter Lageplan/Skizze
- Verkehrszeichenplan
- Nachweis RSA-Schulung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen 30 € und 400,00 €, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Gebühren der Gemeinde Seukendorf
- Gebühren der Gemeinde Veitsbronn (Nr. 618)
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen können nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten über das Bauamt eingereicht werden.
Die Erteilung der Anordnung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich