Baumfällgenehmigung
Für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund für einen oder mehrere Bäume gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben (Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz).
Bei Neubau, Anbau, Neuerrichtung von Stellplätzen - also bei allen Maßnahmen, bei denen ein vorhandener Baum betroffen sein könnte - müssen Angaben darüber gemacht werden, ob geschützter Baumbestand vorhanden ist und ob eine Erlaubnis zur Fällung von Bäumen beantragt wird.
Ist geschützter Baumbestand vorhanden, sind Baumbestandspläne mit dem Bauantrag vorzulegen. Die naturschutzrechtliche Genehmigung wird dann zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Eine Baumbestandserklärung ist eine erforderliche Unterlage im Antragsverfahren.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich