Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 6 m³ (Stadt Wemding), 12 m³ (Gemeinde Fünfstetten) bzw. 18 m³ (Gemeinden Huisheim, Otting, Wolferstadt) übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Abwassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes mit Zählernummer, Baujahr, Eichjahr, Einbaudatum, Einbauzählerstand, Hersteller, Typenbezeichnung und Nenngröße
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich