Zisternenförderung Markt Abtswind
Der Markt Abtswind würdigt und fördert den Einbau von Zisternen im Ortsgebiet als ökologische Maßnahme.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Grundeigentum im Markt ABtswind besitzen.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Förderbedingungen durch und legen Sie die benötigten Unterlagen bereit.
Der Antrag ist zweistufig und muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
Förderbedingungen:
Präambel
Die Nutzung von Zisternen als Regenwasserspeicher oder als Retentionsmöglichkeit entlastet das Abwassersystem und senkt den Verbrauch von Frischwasser. Der Markt Abtswind würdigt und fördert daher den Einbau von Zisternen im Ortsgebiet als ökologische Maßnahme nach den nachfolgenden Zuschussrichtlinien:
1. Fördergrundlage
1.1 Der Markt Abtswind fördert den Bau von Zisternen im Ortsgebiet im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Grund pflichtgemäßen Ermessens zur Erreichung der in der Präambel Ziele.
1.2 Es handelt sich bei der Förderung um verlorene Zuschüsse, welche eine freiwillige Leistung der Gemeinde darstellen. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.
1.3 Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Grundeigentum im Markt Abtswind besitzen.
2. Art und Höhe der Förderung, Antragstellung
2.1 Gefördert wird der Bau von Zisternen im Markt Abtswind, soweit sie als freiwillige Maßnahme erstellt werden. Es werden keine Zisternen gefördert, die baurechtlich, markenschutzrechtlich oder aufgrund eines Bebauungsplans vorgeschrieben sind. Gefördert werden beton- und recycelbare Kunststoffzisternen.
2.2 Je Flurnummer ist nur eine Zisterne förderfähig. Eine Nachförderung für weitere Zisternen oder eine Vergrößerung bestehender Zisternen ist ausgeschlossen.
2.3 Die Förderung setzt voraus, dass das Fassungsvermögen der Zisterne mindestens 5 cbm beträgt.
2.4 Die Förderhöhe beträgt 50,00 Euro pro 1 Kubikmeter Fassungsvermögen. Bei einem unrunden Fassungsvermögen wird bis zum nächsten vollen Kubikmeter aufgerundet. Die Förderung ist auf 750 € (= maximal 15 cbm) gedeckelt.
2.5 Der Förderantrag ist vor Auftragserteilung / Kaufabschluss mit dem entsprechenden Formular beim Marktabwicklung zu stellen. Nach Erteilung der Förderzuteilung durch den Markt Abtswind kann die Auftragserteilung erfolgen.
2.6 Nach Abschluss der Maßnahme ist die Rechnung beim Markt Abtswind einzureichen. Auf dieser müssen das Bauvorhaben (zB in Form der Lieferadresse) und das Fassungsvermögen der Zisterne bezeichnet sein. Der Markt Abtswind gibt sodann die Auszahlung des Zuschusses frei. Der Anspruch ist innerhalb von drei Jahren ab Rechnungsdatum geltend zu machen.
2.7 Der Markt Abtswind ist berechtigt, die im Förderantrag gemachten Angaben durch Inaugenscheinnahme der Zisterne vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu prüfen. Sollte sich nach Auszahlung der Förderung herausstellen, dass das Vorhaben aus Gründen, welche der Antragsteller insgesamt vertreten hat, überfördert worden ist, oder im Antrag falsche Angaben gemacht wurden, steht dem Markt Abtswind ein Anspruch auf Rückzahlung der Förderung zu. Außerdem wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % der Fördersumme fällig.
3. Zusätzliche Bestimmungen
3.1 Die Vorgaben der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind gelten auch für geförderte Zisternen uneingeschränkt weiter. Gleiches gilt für gesetzliche Vorgaben und Auflagen. Eventuell erforderliche, behördliche Genehmigungen sind vor Beginn der Maßnahme durch den Antragsteller einzuholen.
3.2 Die Zuschussrichtlinie tritt zum 01.05.2025 in Kraft und läuft in unbestimmter Zeit bis zu ihrem Widerruf. Sie entfaltet keine Rückwirkung.
3.3 Der Marktgemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Vollzug dieser Zuschussrichtlinie. In Streitfällen ist die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters oViA bindend.
Abtswind, den 24.02.2025
Schulz
Erster Bürgermeister
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich