Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Hinweis

Die Angelkarte ist für Angler das Dokument, mit dem sie nachweisen, dass sie an einem konkreten Gewässer angeln dürfen. Die Angelkarte wird häufig auch Angelerlaubnis, Gewässerschein oder Fischereierlaubnisschein genannt. Die Angelkarte und der Fischereischein müssen generell immer mit sich geführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zum Vorwurf einer Straftat wegen Wildfischerei.

Verlängerung:

Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie lediglich den Antrag und den Fischereischein im Original.

Hinweise bei Verlust des Fischereischeins:

Wenn Sie Ihren Fischereischein verloren haben, sollten Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Fischereischein schon abgelaufen, können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Hinweise bei Namensänderung:

Bisher musste der Fischereischein bei Namensänderung (z.B. infolge einer Eheschließung) auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Künftig ist es ausreichend, einen auf seine Person ausgestellten gültigen Fischereischein bei sich zu führen. Namensänderungen können durch das Vorzeigen des Personalausweises nachgewiesen werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • 1 aktuelles Passfoto
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise (nur Kopie)

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.

Bitte kontaktieren Sie Frau Kraus für Auskünfte über die Gebühren und bei weiteren Fragen zum Fischereischein: +49 (0) 9503 92220


Achtung: Abschaffung Jugendfischereischein

Ab dem 01. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins ohne zusätzliche Erlaubnis angeln.  Eine Antragstellung zur Erteilung eines Jugendfischereischeins ist somit ab sofort entbehrlich.

Jugendliche, welche das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischereiprüfung bestanden haben, können entweder weiterhin in Begleitung eines erwachsenen Anglers fischen gehen oder beantragen bei der zuständigen Behörde den staatlichen Fischereischein und können ohne Aufsicht fischen gehen.  


Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich