Aufstellen, Verändern oder Entfernen von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen, Verändern oder Entfernen von Grabmalen.
Aufstellen und Verändern:
- Schriftliche Anzeige durch einen Steinmetzbetrieb bei der Friedhofsverwaltung mit folgendem Inhalt:
o Name und Anschrift des Steinmetzbetriebes
o Name und Anschrift des Grabrechtsinhabers
o Friedhof Waischenfeld oder Breitenlesau
o Abteilung/Reihe/Nummer der Grabstelle
o Grabart (z.B. Einzel- oder Doppelgrab)
o Skizze der Grabanlage mit genauer Bemaßung (Maße in der jeweils geltenden Friedhofssatzung sind einzuhalten)
o Kosten des Grabmales (Grabstein/Einfassung/Abdeckung)
o Erklärung/Nachweis über Herkunft des Materials (Erklärung auf der Homepage der Stadt Waischenfeld)
- Die Genehmigung erfolgt schriftlich durch die Stadt Waischenfeld
- Grabanlagen die von der Bemaßung in der jeweils geltenden Friedhofssatzung abweichen, werden nur in Ausnahmefällen und mit Berechnung einer Erlaubnisgebühr (siehe Friedhofsgebührensatzung) schriftlich erteilt
- Arbeiten auf den Friedhöfen müssen vor Beginn angezeigt werden
Entfernen:
- Grabanlagen dürfen nur entfernt werden nach:
o vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stadt Waischenfeld
o nur nach Ablauf der Liegefrist
o nach Rückgabe des Formulars "Aufgabe meines Grabnutzungsrechtes" (siehe Homepage der Stadt Waischenfeld)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich