Aufstellen, Verändern oder Entfernen von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen, Verändern oder Entfernen von Grabmalen.

Aufstellen und Verändern:

-       Schriftliche Anzeige durch einen Steinmetzbetrieb bei der Friedhofsverwaltung mit folgendem Inhalt:

o   Name und Anschrift des Steinmetzbetriebes

o   Name und Anschrift des Grabrechtsinhabers

o   Friedhof Waischenfeld oder Breitenlesau

o   Abteilung/Reihe/Nummer der Grabstelle

o   Grabart (z.B. Einzel- oder Doppelgrab)

o   Skizze der Grabanlage mit genauer Bemaßung (Maße in der jeweils geltenden Friedhofssatzung sind einzuhalten)

o   Kosten des Grabmales (Grabstein/Einfassung/Abdeckung)

o   Erklärung/Nachweis über Herkunft des Materials (Erklärung auf der Homepage der Stadt Waischenfeld)

 -       Die Genehmigung erfolgt schriftlich durch die Stadt Waischenfeld

 -       Grabanlagen die von der Bemaßung in der jeweils geltenden Friedhofssatzung abweichen, werden nur in Ausnahmefällen und mit Berechnung einer Erlaubnisgebühr (siehe Friedhofsgebührensatzung) schriftlich erteilt

 -       Arbeiten auf den Friedhöfen müssen vor Beginn angezeigt werden

 

 Entfernen:

-       Grabanlagen dürfen nur entfernt werden nach:

o   vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stadt Waischenfeld

o   nur nach Ablauf der Liegefrist

o   nach Rückgabe des Formulars "Aufgabe meines Grabnutzungsrechtes" (siehe Homepage der Stadt Waischenfeld)

 

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