Parkerleichterung
Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:
- Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
- Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (orangener Parkausweis)
Hinweise zum blauen Parkausweis:
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
In diesen Fällen kann eine gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Hinweise zum orangefarbenen Parkausweis:
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Personen mit Morbus Chrohn oder Colitis ulcerosa sowie vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) oder vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 70
In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Rentenbescheid (optional)
- Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
- Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind
- Passfoto
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Ergänzung zum blauen Parkausweis:
Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Laden Sie das Foto bei der Beantragung mit hoch.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich