Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- zweifach ausgefertigter Antrag des beauftragten Steinmetz- bzw. Handwerkbetriebes mit Zeichnung und Standsicherheitsprüfung
- Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühr zur Grabmalgenehmigung laut Gebührensatzung des Zweckverbandes Friedhof Wasserburg (derzeit: 20,00 €)
- ggf. Gebühr zur Vornahme gewerblicher Arbeiten laut Gebührensatzung des Zweckverbandes Friedhof Wasserburg (derzeit 50,00 € für 1 Jahr)
Weitere Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
- Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.