Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht – insbesondere keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen. In diesen Fällen wird keine schriftliche Genehmigung (Bescheid) ausgestellt. Für Fälle der Genehmigungsfiktion fällt keine Gebühr an, da regelmäßig nur ein unerheblicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente

Auflistung aller vorgesehenen Speisen und Getränke (Speisekarte)

Zusätzlich erforderlich für Antragsteller, die bislang noch keine Gestattung bei der Stadt Wasserburg a. Inn beantragt haben eines der folgenden Nachweisdokumente:

  • gültige Reisegewerbekarte
  • gültige Gaststättenerlaubnis
  • sonstige gültige gewerberechtliche Erlaubnis, die eine Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt
  • frühere Gestattung für einen vergleichbaren Ausschank, unter Versicherung, dass dieser ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde
  • oder: aktuelles Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als ein Jahr)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Frist zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ausschanktermin bei der Stadt Wasserburg a. Inn eingegangen sein muss. Verspätet eingegangen Anträge können unter Umständen nicht mehr bearbeitet werden.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Durch Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 2 Abs. 3 Satz 1 BayGastV: kostenfrei (Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Nr. 5.III.7/7.1),
sonst: 30,00 – 2.000 (Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Nr. 5.III.7/7.2)

Weiterführende Informationen

Beschreibung der Leistung im BayernPortal

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich