Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht – insbesondere keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen. In diesen Fällen wird keine schriftliche Genehmigung (Bescheid) ausgestellt. Für Fälle der Genehmigungsfiktion fällt keine Gebühr an, da regelmäßig nur ein unerheblicher Verwaltungsaufwand entsteht.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
Auflistung aller vorgesehenen Speisen und Getränke (Speisekarte)
Zusätzlich erforderlich für Antragsteller, die bislang noch keine Gestattung bei der Stadt Wasserburg a. Inn beantragt haben eines der folgenden Nachweisdokumente:
- gültige Reisegewerbekarte
- gültige Gaststättenerlaubnis
- sonstige gültige gewerberechtliche Erlaubnis, die eine Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt
- frühere Gestattung für einen vergleichbaren Ausschank, unter Versicherung, dass dieser ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde
- oder: aktuelles Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als ein Jahr)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Frist zur Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ausschanktermin bei der Stadt Wasserburg a. Inn eingegangen sein muss. Verspätet eingegangen Anträge können unter Umständen nicht mehr bearbeitet werden.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Durch Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 2 Abs. 3 Satz 1 BayGastV: kostenfrei (Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Nr. 5.III.7/7.1),
sonst: 30,00 – 2.000 (Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Nr. 5.III.7/7.2)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich