Sonn- und Feiertage; Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Nach Art. 2 Feiertagsgesetz (FTG) sind „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist."
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten dieser Art nach Art. 5 Feiertagsgesetz. Ausgenommen von der Befreiung ist der Karfreitag.
Gebühren:
- Keine
Hinweise:
- Genehmigungen bzw. Anzeigen, die nach anderen Vorschriften für die geplanten Arbeiten notwendig sind, werden durch diesen Antrag nicht ersetzt.
- Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich