Baumfällgenehmigung
Bäume genießen besonderen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz. Das Fällen oder Beschneiden von Bäumen bedarf daher einer Genehmigung – auch wenn sich die Bäume auf dem eigenen Grundstück befinden. Die geltenden Regelungen sind auf der Homepage der Unteren Naturschutzbehörde, des Landratsamtes Roth zu finden.
Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.
Notwendige Dokumente:
Stets einzureichen:
- Lageskizze
- Fotos der Bäume
Bei Antrag als Miteigentümer bei Wohnungseigentumsanlagen:
- Beschluss der Eigentümerversammlung
Bei Antrag durch Mieter
- Einverständnis Eigentümer
Bei Antrag durch Verwalter
- Vollmacht Eigentümer
Bei Antrag durch Nachbar
- Einverständnis Eigentümer
Falls vorhanden
- Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostensatzung.
Hinweise:
- Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September zu beschneiden oder zu beseitigen. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume sind zulässig.
- Wird ein Baum zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Tieren genutzt (z. B. Nistplatz), sind weitere Einschränkungen möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich