Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Notwendige Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für einen Minderjährigen zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Gebühren:

Fischereischein auf 5 Jahre 35,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit 35,00 €
Jugendfischereischein 5,00 €
Jahresfischereischein (3 Monate gültig) 15,00 €

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

Fischereischein auf 5 Jahre 40,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit

Berechnung nach § 9 Abs. 2 AVBAyFiG

abhängig vom Lebensalter

Jugendfischereischein 10,00 €
Jahresfischereischein (3 Monate gültig) 30,00 €

Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeines wird zusätzlich ein biometrisches Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich