Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Notwendige Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für einen Minderjährigen zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Gebühren:
Fischereischein auf 5 Jahre | 35,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit | 35,00 € |
Jugendfischereischein | 5,00 € |
Jahresfischereischein (3 Monate gültig) | 15,00 € |
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
Fischereischein auf 5 Jahre | 40,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit |
Berechnung nach § 9 Abs. 2 AVBAyFiG abhängig vom Lebensalter |
Jugendfischereischein | 10,00 € |
Jahresfischereischein (3 Monate gültig) | 30,00 € |
Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeines wird zusätzlich ein biometrisches Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich