Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn
- die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
 - es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.
 
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
- Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
 - Konzerte
 - Tanzveranstaltungen
 - Filmvorführungen
 
Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
 - Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
 
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
 - Haftpflichtversicherung des Veranstalters
 - Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
 - Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
 - ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
 - Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
 
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- € 30,00
 
Weitere Hinweise:
- Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
 - Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
 - Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
 
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
 
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
 - Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
 - Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
 
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
 - Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
 - Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich