Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG). Bitte verwenden Sie dieses Formular auch, wenn Sie eine wiederkehrende Veranstaltung anmelden möchten.
Für die erstmalige Durchführung einer Veranstaltung gilt:
- Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes muss mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen beim Markt Winzer eingegangen sein.
- Gebühr: Ab 25,00 €, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann sofort online oder per Überweisung erfolgen.
Für wiederkehrende Veranstaltungen gilt Folgendes:
- Die Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
- Es wurde bereits für dieselbe Veranstaltung, am selben Veranstaltungsort und vom selben Verein wie in den Vorjahren ein Gestattungsbescheid vom Markt Winzer erlassen.
Genehmigungsfiktion:
Die Gestattung gilt als erteilt, wenn der Markt Winzer innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen. Für den Veranstalter entstehen keine Kosten.
Die Genehmigungsfiktion entbindet den Veranstalter nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Gaststättenrechts, des Jugendschutzrechts, des Immissionsschutzrechts sowie des Lebensmittel- und Hygienerechts.
Weitere Hinweise:
Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes sowie die Anmeldung einer Veranstaltung müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, entsteht zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 100,00 €.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich