Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Der Zwischenzähler muss vom eigens beauftragten Installateur eingebaut werden. Die Abnahme des Einbaus erfolgt durch die Gemeinde.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Verwaltungskosten werden für diesen Antrag erhoben:
- Abrechnung des Stundensatz des jeweiligen gemeindlichen Beauftragen (derzeit zwischen 45,-- € und 50,-- € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich