Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.
Folgende Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder weiterer Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regeln.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
Die Hundesteuer beträgt lt. Hundesteuer-Satzung derzeit 35,00 € und für jeden weiteren Hund 70,00 € (egal ob zweiter, dritter usw. Hund) und für Kampfhunde 400,00 €.
Link zur Hundesteuersatzung: Hundesteuersatzung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.04. zu entrichten.
Die Einzugsermächtigung kann gleichzeitig mit der Hunde-Anmeldung erteilt werden. Die zutreffende Hundesteuer wird termingerecht vom Bankkonto abgebucht.
Das SEPA-Mandat können Sie unter folgendem Link erteilen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/burghausen/fis_sepamandat/
Alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, werden gebeten, die Hundesteuer nach Erhalt des Hundesteuer-Bescheides ohne weitere Aufforderung (gilt auch für die Folgejahre) unter Angabe der jeweiligen Finanzadresse lt. dem zuletzt erteilten Hundesteuer-Bescheid termingerecht per Banküberweisung zu entrichten
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich