Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich