Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan (der Regel- oder Verkehrszeichenplan ist im Antrag als Pflichtfeld gekennzeichnet. Sollten Sie diesen Plan nicht vorliegen haben, bitten wir um Upload eines leeren Dokumentes)
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Weitere Hinweise:
Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich