Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 50 € berechnet.
Weitere Hinweise:
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde (ggf. Gewerbeaufsichtsamt) ebenfalls erforderlich ist.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 121 / 125)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich