Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zum Parken als Handwerker mit wechselnden Einsatzstellen.
Zum Parken:
- ohne Parkscheibe
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
- in Bewohner-Parkbereichen
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es sind keine weiteren Dokumente erforderlich.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren des Parkausweises betragen 50 €.
Weitere Hinweise:
- Der Parkausweis ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 0)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich