Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zum Parken als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen.

Zum Parken:

  • ohne Parkscheibe
  • im eingeschränkten Haltverbot
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
  • in Bewohner-Parkbereichen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es sind keine weiteren Dokumente erforderlich. 

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Gebühren des Parkausweises betragen in der Regel 50 €.

Weitere Hinweise:

  • Der Parkausweis ist stets vom 01.01. - 31.12. eines Jahres gültig.

Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 0)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich