Anmeldung einer Geflügelhaltung

Dieses Onlineformular dient der Anmeldung der Haltung von Geflügel (zB von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln) gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).

Neben der Angabe der gehaltenen Geflügelarten umfasst die Anmeldung die Mitteilung der Art der Haltung (Stallhaltung oder Freilandhaltung) und die Art der Nutzung (Eierproduktion, Mast, etc.).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.

Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:

  • Für die Anmeldung werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

  • Falls Sie noch keine landwirtschaftliche Betriebsnummer haben, erhalten Sie diese kostenlos beim zuständigen Landwirtschaftsamt.
  • Halter von Hühnern und Truthühnern sind dazu verpflichtet, ihren Tierbestand zusätzlich bei der Bayerischen Tierseuchenkasse zu melden (§ 20 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), bay. Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG), Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse).
  • Halter von Geflügel sind zur Impfung von Hühnern und Truthahnern gegen die Newcastle-Krankheit verpflichtet.
  • Halter von Geflügel sind nach § 2 Geflügelpestverordnung zur Führung eines Bestandsregisters über die Zu- und Abgänge an Tieren verpflichtet.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich