Verkehrswesen - verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen/Kranaufstellungen o.ä.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme bei uns eingereicht werden muss.

Grundsätzlich erwarten wir vom Antragsteller Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten, die die Notwendigkeit eines Antrags erkennen lassen. Ebenfalls ist bereits bei Einreichung von Anträgen ein aussagekräftiger und gut erkennbarer Beschilderungs-/Lageplan vorzulegen. Erst mit vorliegendem Beschilderungs-/Lageplan kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bei der Prüfung Ihres Antrags entstandener Mehraufwand aufgrund nicht vollständiger Unterlagen kann eine erhöhte Gebühr nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen zusammen ein.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aussagekräftiger Beschilderungs-/Lageplan (Kennzeichnung der beanspruchten Flächen von Container, Baustelleneinrichtung etc., Örtlichkeit der Baustelle, verwendete Verkehrszeichen und Standorte)
  • Insbes. bei Anträgen von Unternehmern Beschilderungsplan, anzuwendender Regelplan, Umleitungsbeschilderungsplan bei Vollsperrung (inkl. aller nötigen Verkehrszeichen)
  • Lageplan mit Kennzeichnung der beanspruchten Flächen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Kleine Maßnahme / Gehwegsperrung * 40,00 EUR
  • Halbseitige Sperrung* 50,00 EUR
  • Vollsperrung* 60,00 EUR
  • Aufstellung Container * 25,00 EUR
  • Verspätete Antragsstellung / Säumniszuschlag - unter 12 Werktagen 10,00 EUR
  • Verlängerung der VAO - bis 2 Wochen 15,00 EUR
  • Verlängerung der VAO - über 2 Wochen 25,00 EUR
  • Änderungen, Terminverschiebungen 15,00 EUR

*zzgl. Sondernutzungsgebühr je anfangene 25m²
in der 1. Woche 10,00 EUR
ab der 2. Woche / pro Woche 15,00 EUR

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich