Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
  • Bei Wahlwerbung fallen keine Gebühren an.

Weitere Hinweise:

  • Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern und nicht reflektieren.

  • Die Werbeträger müssen hinsichtlich der Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.

  • Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

  • Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.

  • Durch die Befestigung von Werbeträgern an Laternenmasten, Bäumen oder Verkehrsschildern z.B. mithilfe von Kabelbindern dürfen keine Beschädigungen entstehen.

  • Unansehnliche oder beschädigte Werbeträger sind vom Antragsteller, auch ohne weitere Aufforderung, instand zu setzen. Werbeträger, die Anlass zu Beanstandungen geben, sind umgehend, spätestens jedoch drei Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.

  • Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Anfallende Kosten für die Wiederherstellung bei Schäden werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

  • Die Werbeträger sind spätestens vier Tage nach Veranstaltungsende abzubauen

  • Wahlplakatierung kann frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag aufgestellt werden und ist bis spätestens eine Woche nach beendeter Wahl zu entfernen. Eine über diese Frist hinausgehende Plakatierung wird von der Gemeinde kostenpflichtig entfernt. Die Kosten sind vom Genehmigungsinhaber zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich