Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Unterlagen sind grundsätzlich vorzulegen:
- Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Bei Firmen: Gewerbezentralregisterauszug
- Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG (Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse)
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 25,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich