Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung hat derjenige, der im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse schriftlich anzumelden (Hinweis: bei Mischlingen sind die genauen Rassen der Kreuzung anzugeben und zusätzlich ein Nachweis über die genauen Rassen des Hundes (z. B. Ahnentafel des Hundes/der Elterntiere, Impfpass, EU-Ausweis, Heimtierausweis, Kaufvertrag, Schutzvertrag, Phänotypisches Gutachten, DNA Gutachten, Versicherungsnachweis, etc.) der Anmeldung beizulegen. Sollten keine entsprechende Nachweise vorgelegt werden, wird der Hund als sog. Kampfhund nach § 5 Abs. 1 Alternative 2 der gemeindlichen Hundesteuersatzung veranschlagt.).
Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats (des Hundes) anmelden.
Die Anmeldung ist beim Bürgerbüro der Gemeinde Johannesberg einzureichen.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung stets tragen muss.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Die Hundesteuer beträgt pro Jahr:
für jeden Hund: 40,00 €
für jeden Kampfhund: 300,00 €
Steuerbefreiungen sind entsprechend der Hundesteuersatzung und durch Erbringung von Nachweisen möglich.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
  • Sonstige Dokumente (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich