Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Die Beantragung muss spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, bei größeren Festen (z.B. Gründungsfeste oder Konzerte) spätestens 5 Wochen vorher.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 30,00 bis maximal € 200,00 pro Tag, abhängig von den notwendigen Prüfungen, bzw. der Größe des Festes.

Weitere Hinweise:

  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein
    (z.B. Sicherheitskonzept, Preisliste, Getränkekarte). 
  • Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Mitarbeitern.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich