Ausnahmegenehmigung zur Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießständen
Das Waffengesetz erlaubt das Schießen mit Schusswaffen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Schießstätten unter bestimmten Voraussetzungen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Bei Unterschreitung der Altersgrenze von 12 Jahren ist eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Kindes für das Schießen in Schießstätten vorzulegen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich