Ausnahmegenehmigung zur Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießständen

Das Waffengesetz erlaubt das Schießen mit Schusswaffen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Schießstätten unter bestimmten Voraussetzungen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Bei Unterschreitung der Altersgrenze von 12 Jahren ist eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Kindes für das Schießen in Schießstätten vorzulegen.

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Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich