Anmeldung eines Gartenwasserzählers im Stadtgebiet Lauf a.d. Pegnitz

Gemäß § 9 Abs 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (BGS/EWS), können nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden.

Der Nachweis dieser verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen (z.B. Gartenwasser) obliegt dem Gebührenpflichtigen (§9 Abs 3 BGS/EWS). Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. 

Die Anmeldung des Abzugszählers kann nur vom Eigentümer bzw. bei Wohneigentümergemeinschaften von der Hausverwaltung vorgenommen werden, da diese als Gebührenpflichtige die Abrechnungsbescheide erhalten. 

Vor der Installation des Wasserzählers sollte das Verhältnis zwischen anfallenden Anschaffungskosten und möglicher Ersparnis überprüft werden.

Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Der Zählerwechsel ist der Stadt Lauf a.d. Pegnitz schriftlich mit dem Formular „Anmeldung eines Gartenwasserzählers“ mitzuteilen. Ist die Eichfrist für den Gartenwasserzähler abgelaufen, können die gemessenen Wassermengen nicht mehr von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

Um die über den Gartenwasserzähler erfasste Abzugsmenge bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigen zu können, ist jährlich eine schriftliche Mitteilung des Zählerstandes an den Abwasserbetrieb bis zum 31.12. des Abrechnungsjahres erforderlich. Die Meldung, die gerne auch per E-Mail erfolgen kann, ist an folgende Email-Adresse/Anschrift zu richten:

abwasserbetrieb@lauf.de
Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Abwasserbetrieb
Urlasstr. 22
91207 Lauf a.d. Pegnitz

Eine gesonderte jährliche Aufforderung zur Ablesung erfolgt durch den Abwasserbetrieb nicht.

Hinweis:

Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist.

Kontakt für Rückfragen zum Formular: 

Abwasserbetrieb
Telefon: 09123 / 184 - 195
E-Mail: abwasserbetrieb@lauf.de 

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