Erstattung Schülerbeförderung
Antrag auf Einsatz eines privaten Kfz zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
Anspruch auf Beförderung der Grundschüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in Neuburg a.Inn zur Grundschule Neuburg a.Inn besteht unter folgenden Voraussetzungen
· Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als zwei Kilometern.
· Die Schüler*innen haben einen Schulweg von weniger als zwei Kilometern, der Schulweg wurde aber als besonders gefährlich anerkannt.
Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe eines Busunternehmens durchgeführt. Ein Fahrausweis hierfür ist nicht erforderlich
Über dieses Formular können Sie die Beförderung durch ein privates Kfz und die daraus resultierende Kostenerstattung beantragen.
Voraussetzungen für die private Beförderung
· Die Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen ist nicht gegeben
· Die Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich