Haltung gefährlicher Tiere

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten möchten, benötigen Sie gemäß Art. 37 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) einer Erlaubnis durch die Gemeinde. Diese können Sie hier online beantragen.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.

Weitere Hinweise:

Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht. Auf spezifische Eigenschaften des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es dabei nicht an. Eine Beispielliste von gefährlichen wildlebenden Tieren finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich