Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahme 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Markt Triefenstein zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Zertifikat über die Absicherung von Baustellen nach der RSA 21

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Grundgebühr für die Ausstellung oder Verlängerung einer VAO für die Dauer bis zu einer Woche: 30 Euro

  • Jede weitere Woche zusätzlich 10 Euro, bis zum Höchstbetrag von 767 €

  • Vollsperrung mit Beschilderungsplan zusätzlich: 10 € geringer Aufwand; 25 € hoher Aufwand

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.