Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahme 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Markt Triefenstein zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
- Zertifikat über die Absicherung von Baustellen nach der RSA 21
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
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Grundgebühr für die Ausstellung oder Verlängerung einer VAO für die Dauer bis zu einer Woche: 30 Euro
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Jede weitere Woche zusätzlich 10 Euro, bis zum Höchstbetrag von 767 €
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Vollsperrung mit Beschilderungsplan zusätzlich: 10 € geringer Aufwand; 25 € hoher Aufwand
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.