Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installateurbetriebes (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.

Weitere Hinweise:

Das entnommene Wasser aus dem Gartenwasserzähler darf nur zur Gartenbewässerung verwendet werden. Eine Poolbefüllung ist nicht erlaubt. Der Gartenwasserzähler unterliegt einer Eichfrist von derzeit 6 Jahren.