Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 30,00, abhängig von der Dauer und des Platzbedarfs der Veranstaltung sowie den notwendigen Prüfungen.

Weitere Hinweise

Gem. § 45 StVO ist ein entsprechender Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d. Waldnaab zu stellen, sobald eine Veranstaltung in den Straßenverkehr eingreift, d. h. wenn Straßensperrungen, Umleitungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote, etc. nötig sind.